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Begehrensantrag Rai-Gebühr / L.Abg. Tauber fordert Ungerechtigkeiten abzuschaffen
09.03.2023
2023-03-9
Die SVP-Landtagsabgeordneten Helmut Tauber und Gert Lanz fordern in einem Begehrensantrag Anomalien bei der Handhabe der Rai-Sondergebühr zu beseitigen. „Besonders bei der Handhabung von Hotel- und Residence-Betrieben ergibt sich eine wesentliche Benachteiligung für Letztere, wonach Residence-Betriebe eben genau durch dieses Kategoriensystem zu einer unverhältnismäßig hohen Gebühr verpflichtet sind“, erklärt Erstunterzeichner Tauber seinen Vorstoß.
Inhaberinnen und Inhaber von gastgewerblichen Betrieben, die über entsprechende TV-Geräte verfügen, sind zur Zahlung einer Rai-Sondergebühr verpflichtet. Unternehmen, regionale und nationale Interessenvertreter fordern seit Jahren, Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung dieser Rai-Sondergebühr zu überwinden.
Tauber macht eine solche Ungerechtigkeit an einem Beispiel deutlich: „Ein 4-Sterne-Residence-Betrieb mit 6 Wohnungen und 6 Fernsehgeräten ist zur Zahlung derselben Gebühr wie ein 5-Sterne-Hotel mit 99 Zimmern und 99 Fernsehgeräten verpflichtet – diese liegt aktuell bei € 2.036,83. Interventionen vonseiten der nationalen und regionalen Interessenvertretungen, solche Unsinnigkeiten zu beseitigen, blieben bislang ergebnislos. Besonders in Zeiten wie diesen, wo Kosten und Zinsen steigen und entsprechende Erhöhungen besonders auch kleine Betriebe belasten, treten diese finanziellen Ungerechtigkeiten noch stärker zutage.“
In seinem Begehrensantrag an die italienische Regierung und das Parlament in Rom fordert Tauber daher die Handhabe der Rai-Sondergebühr zu überprüfen und etwaige Benachteiligungen abzuschaffen.
Der Südtiroler Landtag schloss sich mit großer Mehrheit diesen Forderungen der beiden SVP-Abgeordneten an.
Inhaberinnen und Inhaber von gastgewerblichen Betrieben, die über entsprechende TV-Geräte verfügen, sind zur Zahlung einer Rai-Sondergebühr verpflichtet. Unternehmen, regionale und nationale Interessenvertreter fordern seit Jahren, Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung dieser Rai-Sondergebühr zu überwinden.
Tauber macht eine solche Ungerechtigkeit an einem Beispiel deutlich: „Ein 4-Sterne-Residence-Betrieb mit 6 Wohnungen und 6 Fernsehgeräten ist zur Zahlung derselben Gebühr wie ein 5-Sterne-Hotel mit 99 Zimmern und 99 Fernsehgeräten verpflichtet – diese liegt aktuell bei € 2.036,83. Interventionen vonseiten der nationalen und regionalen Interessenvertretungen, solche Unsinnigkeiten zu beseitigen, blieben bislang ergebnislos. Besonders in Zeiten wie diesen, wo Kosten und Zinsen steigen und entsprechende Erhöhungen besonders auch kleine Betriebe belasten, treten diese finanziellen Ungerechtigkeiten noch stärker zutage.“
In seinem Begehrensantrag an die italienische Regierung und das Parlament in Rom fordert Tauber daher die Handhabe der Rai-Sondergebühr zu überprüfen und etwaige Benachteiligungen abzuschaffen.
Der Südtiroler Landtag schloss sich mit großer Mehrheit diesen Forderungen der beiden SVP-Abgeordneten an.
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