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Besser kein neues Wohnbaugesetz als ein schlechtes!
20.02.2018
2018-02-20
Die SVP Burggrafenamt Burggrafenamt stellt dem PD-Landesrat Tommasini die Rute ins Fenster und verlangt eine deutliche Nachbesserung beim neuen Gesetz zur Wohnbauförderung – ansonsten gilt: „Besser kein Gesetz als ein schlechtes.“
Bei der letzten Sitzung der Bezirksleitung hat sich die SVP Burggrafenamt mit dem Vorschlag zur Regelung der Wohnbauförderung auseinandergesetzt und einige Schwachstellen gefunden, die dringend behoben werden müssen. „Das Wohnbauförderungsgesetz soll für den sozialen Ausgleich sorgen und einen Beitrag dazu erbringen, dass ein Eigenheim wieder leistbar wird“, fordert Bezirksobmann Zeno Christanell. So zum Beispiel findet Christanell, dass anstelle des zinslosen Darlehens der Schenkungsbeitrag deutlich zu erhöhen sei. „Die Förderung muss ein klarer Türöffner beim Kauf eines eigenen Zuhauses sein, das bedeutet für uns, dass der Beitrag 20% plus X des Kaufpreises ausmachen sollte“, fährt Christanell fort. Die Ungerechtigkeiten bei der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung), welche als Grundlage für die Förderung verwendet wird, sind auch im neuen Gesetzentwurf enthalten. So werden etwa fleißige Sparer bestraft und erhalten keine Förderungen, wenn sie zu viel auf dem Konto angesammelt haben. Gleichzeitig sei aber ein angemessenes Eigenkapital eine Voraussetzung, um sich ein Eigenheim finanzieren zu können. Die Einführung der EEVE im Bereich der Wohnbauförderung ist vor allem auch für alleinstehende Personen nicht vorteilhaft. Hier sind sehr häufig junge Menschen betroffen, viele junge Singles erhalten derzeit keine Wohnbauförderung mehr. Die Streichung des Korrektur-Koeffizienten liegt der SVP Burggrafenamt ebenfalls schwer auf dem Magen. Das würde zwar den Förderbeitrag erhöhen, aber nicht in transparenter Form. „Eine Garage hat nun mal einen anderen Wert als eine Terrasse oder die effektive Wohnfläche“, meint Christanell. Negativ würde sich das bei den Mieten auswirken, denn plötzlich müssten Mieter etwa einen bedeutend höherer Landesmietzins bezahlen. Ebenso wird die Reduzierung der Wohnflächen kritisch gesehen. „Warum plötzlich für eine 4-köpfige Familie 66 Quadratmeter ausreichen sollen ist nicht klar. Natürlich müssen wir in Südtirol Grund sparen, aber genau bei denen, die eh schon Schwierigkeiten haben anzufangen, schafft eine Gerechtigkeitslücke. Wenn man vergleicht, wie viel Ressourcen in einigen Wirtschaftszweigen verbraucht werden, dann ist das Knausern hier fehl am Platz“, hebt Christanell hervor. Ebenso sollte die Punkteberwertung für die Ranglisten genauer untersucht werden. Weshalb es für frischverheiratete Paare einen Bonus gibt, sei nicht logisch. „Die Familien sollten bei der Bewertung bevorzugt werden – nicht zuletzt zum Schutz der Ehepartner. Ob diese beim Bau oder Kauf 2, 5 oder 10 Jahre verheirate sind, darf aber keinen Unterschied machen“, findet Christanell. Außerdem sei der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) anzupassen, damit auch der so genannte Mittelstand leichter Förderungen erhalten kann. „Das neue Gesetz zur Wohnbauförderung muss zum leistbaren Wohnen beitragen – hier gibt es in Südtirol in vielen Gemeinden große Probleme, da sich die Menschen das Eigenheim nicht mehr finanzieren können. Neben den persönlichen Anstrengungen, die jeder erbringen muss, ist es aber auch die Aufgabe des Landes einen gerechten Sozialtransfer zu garantieren. Wenn dieses Ziel mit dem aktuellen Entwurf nachweislich nicht erreicht wird, dann sollte er auch nicht Gesetz werden. Besser kein neues Gesetz als ein schlechtes!“, fordert Bezirksobmann Zeno Christanell.
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