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Gemeindewahlen am 4. Mai 2025 - Abänderungen zur Mandatsbeschränkung
03.10.2024
Die Regionalregierung Trentino-Südtirol hat im Hinblick auf die Gemeinderatswahlen 2025 eine Gesetzesänderung zur Mandatsbeschränkung für Gemeindeverwalter verabschiedet. Der zuständige Regionalassessor für lokale Körperschaften, Franz Locher, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Am 4. Mai 2025 werden in 111 Gemeinden in Südtirol und 156 Gemeinden im Trentino neue Gemeindeverwalter gewählt. Es war daher notwendig, bereits jetzt die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um im nächsten Jahr einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zu garantieren.“
 
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor: In Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern wird die Mandatsbeschränkung für Bürgermeister aufgehoben. In Gemeinden mit 5.001 bis 15.000 Einwohnern bleibt die Begrenzung auf drei aufeinanderfolgende Amtszeiten bestehen. Für Großgemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern wird die Amtszeit auf zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten beschränkt. Die Mandatsbeschränkung für Gemeindereferenten wird in allen Gemeinden – unabhängig von der Größe – vollständig aufgehoben.
 
„Das Amt des Bürgermeisters sowie das der Gemeinderäte ist mit großer Verantwortung verbunden, die viele Bürger abschreckt. Vor allem in kleinen Gemeinden gestaltet sich die Kandidatensuche deshalb schwierig,“ sagte Locher direkt nach der Sitzung. Den Vorwurf, dass mit der Aufhebung der Mandatsbeschränkung keine Erneuerung in den Gemeindestuben stattfindet, lässt er nicht gelten: „Ob der amtierende Bürgermeister gut gearbeitet hat oder nicht, entscheiden die Bürger letztendlich bei der Stimmabgabe“, fügte Locher hinzu. „In größeren Städten bleibt die Anzahl der aufeinanderfolgenden Mandate gleich oder verringert sich, da wir davon ausgehen, dass sich genügend Kandidaten finden.“
 
Die Anpassung der Mandatsregelung erfolgt im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und der staatlichen Gesetzgebung. Der beschlossene Gesetzesentwurf übernimmt die aktuellen nationalen Regelungen, allerdings behält sich die Region vor, zukünftig die Anzahl der Amtsperioden für die verschiedenen Gemeindekategorien eigenständig festzulegen. Dies kann allerdings erst erfolgen, wenn die sich derzeit in Arbeit befindliche entsprechende Durchführungsbestimmung vom Ministerrat in Rom genehmigt wird.