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GIS-Hebesätze den Anforderungen anpassen
21.02.2020

Mit ihrem Beschlussantrag will die Landtagsabgeordnete und SVP-ArbeitnehmerInnen-Chefin Magdalena Amhof einen erhöhten GIS-Steuersatz für nicht genutzte oder gewerbliche genutzte Wohnungen erwirken. Weiters soll für Wohnungen, die zum Landesmietzins vermietet werden, kein oder derselbe niedrige Hebesatz wie bei Erstwohnungen angewendet werden. Um die Auswirkungen eines solchen Beschlusses zu erfahren, fordert Amhof die Landesregierung auf, dies gemeinsam mit dem Südtiroler Gemeindeverband zu überprüfen, um dann die notwendigen Schritte für das Haushaltsgesetz 2020 einzuleiten.

 

Das Landesgesetz vom 23. April 2014 zur Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) bedarf einer dringenden Überarbeitung, meint die Landtagsabgeordnete und SVP-Arbeitnehmer/innenvorsitzende Magdalena Amhof. „Das Gesetz wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es bedarf neuer Ansätze, um das Wohnen wieder leistbar zu machen und einer dieser Ansätze ist die GIS. Durch eine höhere Besteuerung von ‚zweckentfremdeten‘ Wohnungen könnte ein Lenkungseffekt erzielt werden, der Spekulationen und die zunehmende gewerbliche Nutzung von Wohnungen, die für den Grundwohnbedarf vorgesehen sind, unterbindet“, ist Amhof überzeugt. Das Thema sei der Südtiroler Landesregierung bekannt und schon vor geraumer Zeit auch von Seiten der Arbeitnehmer/innen an diese herangetragen worden. „Ziel ist es, vernünftige GIS-Steuersätze festzulegen. Einerseits für Wohnungen, die zum Landesmietzins vermietet werden und mit keinem oder einem geringeren Hebesatz sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter entgegenkommen und andererseits für nicht genutzte oder gewerblich genutzte Wohnungen einen viel höheren Steuersatz festzulegen. „Letztendlich geht es um eine gerechtere Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer – ein wesentlicher Schritt hin zum leistbaren Wohnen“, sagt Amhof. Sie betont, dass diese Initiative einer genauen Überprüfung bedarf. So müssten beispielsweise die Auswirkungen auf den Landeshaushalt genauestens berechnet und abgeklärt werden. Ebenso muss den Gemeinden noch genügend Handlungsspielraum eingeräumt werden. „Eine wichtige und heikle Angelegenheit, welche die Landesregierung gemeinsam mit dem Gemeindeverband angehen muss. Erste Schritte sind bereits eingeleitet, doch die Zeit drängt. Wir müssen rasch zu einer Lösung kommen, damit Immobilien korrekt genutzt werden können und so bald als möglich für den Grundwohnbedarf zur Verfügung stehen“, sagt Amhof. Mit ihrem Beschlussantrag will sie entsprechend Druck ausüben, um schnell und wirksam auf den Südtiroler Mietmarkt einzuwirken.