Karl Zeller: Ausnahmeregelung für das Weiße und das Rote Kreuz
11.09.2018
2018-09-11
Angestellte des Weißen und Roten Kreuzes können weiterhin auch Freiwilligentätigkeit leisten. Bernhard Zimmerhofer und Cristian Kollmann von der Süd-Tiroler Freiheit sollen sich bei den Südtirolern für ihren Dilettantismus und bei Maria Elena Boschi für ihr beleidigendes Verhalten entschuldigen.
Karl Zeller: Mit der Reform des Volontariats im Jahr 2017 (sog. Dritter Sektor) wurde eine für das Weiße und Rote Kreuz Südtirol sehr nachteilige Bestimmung eingeführt: Ein Freiwilliger darf nämlich nicht mehr gleichzeitig im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich für die Organisation tätig sein, in der er Mitglied ist oder für die er Volontariatstätigkeit leistet.
Diese Regelung hätte eine tiefgreifende Neuordnung der traditionellen Organisation des Weißen Kreuzes notwendig gemacht, mit großen Nachteilen auch für viele der betroffenen Mitarbeiter. Die Führungsspitze des Weißen Kreuzes, Ivo Bonamico und Barbara Siri, hat sich im vergangenen Winter an mich gewendet und auf dieses große Problem aufmerksam gemacht.
In Zusammenarbeit mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und der damaligen Staatsekretärin Maria Elena Boschi ist daraufhin gelungen, die Regierung Gentiloni, die noch geschäftsführend im Amt war, zu überzeugen, eine Sonderregelung für Südtirol zu erlassen, die unserer besonderen Situation Rechnung trägt.
Die Regierung Gentiloni hat am 21.3.2018, also kurz nach den Parlamentswahlen, als eine ihrer letzten Amtshandlungen, beschlossen, einen Passus in das Korrekturdekret zur Reform des Dritten Sektors einzufügen, der das Weiße Kreuz in Südtirol und das Rote Kreuz in Südtirol und Trient von der Vorschrift der Unvereinbarkeit ausnimmt.
Keine andere vergleichbare Rettungsorganisation in Italien, die Kranken- und Verletztentransporte durchführt, hat eine vergleichbare Sonderregelung, die nach der gestrigen Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republik seit dem heutigen Tag in Kraft ist.
Wieder einmal wurden die Exponenten der Süd-Tiroler Freiheit Lügen gestraft: In einer Aussendung vom Juni 2018 haben der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer und der nunmehrige Landtagskandidat Cristian Kollmann nämlich behauptet, dass aus den Versprechungen für das Weiße Kreuz nichts geworden sei. Sie haben Maria Elena Boschi und mich der Lüge bezichtigt und uns beschuldigt, „billige Wählerstimmen“ fangen zu wollen. Die SVP habe sich von Rom und ihren ständig wechselnden Parteien und Regierungen wieder einmal „über den Tisch ziehen lassen“. „Mit solchen Freunden braucht es keine Feinde mehr“.
Ich bin gespannt, was die beiden STF-Exponenten nun, nach dem Inkrafttreten der Ausnahmeregelung für Südtirol, „Kluges“ von sich geben werden. Viel ist nicht zu erwarten, da Zimmerhofer und Kollmann offenbar nicht einmal Freund und Feind der Südtiroler auseinanderhalten können, was man von Landtagsabgeordneten oder von jenen, die in den Landtag wollen, schon erwarten könnte.
Das Mindeste wäre aber eine Entschuldigung und ein großes Danke an Maria Elena Boschi und die SVP, dass wieder einmal eine wichtige Sonderregelung für Südtirol erreicht werden konnte.
Sollte dies nicht in angemessener Form erfolgen, gibt es im Übrigen ja Gerichte, die zwar nicht für politischen Dilettantismus zuständig sind, aber mit der Frage der groben Rufschädigung befasst werden können.
(red)