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Klimahaus: Interventionen fruchten
28.01.2015
2015-01-28
Südtiroler Volkspartei - Mit dem überarbeiteten Reglement zur Gesamtenergie-Effizienz sind gleich mehrere Forderungen des Landtagsabgeordneten Albert Wurzer berücksichtigt worden. Unter anderem hatte dieser, zusammen mit Georg Larcher, dem Vorsitzenden des SVP-Bezirksumweltausschusses Pustertal, die Aufweichung der KlimaHaus-A-Pflicht gefordert, welche ab 2015 geplant war und bekanntlich auf 2017 aufgeschoben wurde. Weitere Neuerungen wurden eingeführt, die dem Bauherrn nun mehr finanziellen Spielraum verschaffen und eine wesentliche Erleichterung in der Projektumsetzung mit sich bringen. Wurzer und Larcher haben sich kürzlich mit Ulrich Santa, dem Direktor der KlimaHaus-Agentur getroffen, um sich einen Überblick über die inzwischen eingeführten Neuerungen zu verschaffen.
Der Landtagsabgeordnete Albert Wurzer hatte bereits im Sommer 2013 eine Überarbeitung der Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz gefordert: „Energiesparendes Bauen und Sanieren sollen belohnt werden und müssen technisch machbar sein, aber auch die Finanzierung sollte sich in einem akzeptablen Rahmen bewegen“, so Wurzer. „Bauen und Sanieren müssen unkomplizierter werden, technische Bestimmungen müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden“.
Dass zu hohe Anforderungen an die Energieeffizienz in der Praxis oft wenig zielführend sind, weiß auch Ulrich Santa, Direktor der KlimaHaus-Agentur. Er verweist im Gespräch mit Wurzer auf die Vereinfachungen, die im Zuge der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie vorgesehen sind.
So wurden unter anderem die Grenzwerte für den Gesamtenergiebedarf neu definiert. Diese berücksichtigen nun den standortspezifischen Heiz- und Kühlbedarf. Zudem wurde durch eine Anpassung der Grenzwerte auch den Besonderheiten von Nichtwohngebäuden und Hotels Rechnung getragen.
Bei größeren Renovierungen entfällt künftig die Auflage zur vorwiegenden Bereitstellung des Warmwasserbedarfs aus erneuerbaren Quellen. Beim Anlagentausch und beim Neubau kann diese Vorgabe alternativ durch eine Verbesserung der Effizienz um 25 Prozent erfüllt werden.
Gänzlich gestrichen wurde beim KlimaHaus-A-Standard die zwingende Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie durch erneuerbare Energie. Südtirol erzeugt nämlich bedeutend mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen, als im Land selbst verbraucht wird.
Auch der Zertifizierungsprozess soll schlanker und effizienter gestaltet werden. So ist die KlimaHaus-Zertifizierung nicht mehr für alle genehmigungspflichtigen Bauten vorgeschrieben, sondern nur noch für Neubauten und größere Sanierungen. Bestimmte Gebäude – darunter denkmalgeschützte, landwirtschaftliche und religiöse Gebäude oder Industrie- und Handwerksgebäude - sind jetzt von der Einhaltung der Mindestanforderungen und auch von der Ausweispflicht befreit. Der KlimaHaus-Ausweis wurde überarbeitet und auf die wesentlichen Informationen gekürzt.
Wurzer zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. Das überarbeitete Reglement sei durchaus akzeptabel und der neue Energiebonus ein Anreiz für nachhaltiges Bauen. „Der Weg zum Kubaturbonus ist heute für jeden Bauherrn denkbar“, sagt Wurzer. „Ein Klimahaus B ist mit zusätzlicher Wohnraumlüftung und Wärmerückgewinnung im Grunde bereits ein Klimahaus A. Der eigentliche Vorteil liegt darin, dass damit nutzerunabhängig für die notwendigen Luftwechsel gesorgt und hygienische Raumluftverhältnisse sichergestellt werden. Damit halten sich die Mehrkosten des KlimaHaus-Standards A im Vergleich zu KlimaHaus-Standard B in Grenzen. Energieeffizientes Bauen und Sanieren bleiben somit für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin finanzierbar“.
Mehr Informationen zur überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie unter www.klimahausagentur.it
Im Bild: Ulrich Santa (von links), Albert Wurzer und Georg Larcher beim Treffen zur Energieeffizienzrichtlinie.
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