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Mehr Zeit für Umsetzung von Bauvorhaben/Baurechtstitel bis Ende 2023 gültig
26.07.2022
2022-07-26
Baurechtstitel und landschaftliche Ermächtigungen werden bis 31. Dezember 2023 ihre Gültigkeit behalten. Durch einen entsprechenden Artikel im jüngsten Sammelgesetz des Südtiroler Landtages wird dieser Aufschub festgeschrieben. Für SVP-Landtagsabgeordneten Gert Lanz eine wichtige und notwendige Maßnahme, die für zahlreiche BürgerInnen und BetriebsinhaberInnen eine große Erleichterung mit sich bringen wird.
In Zeiten von enormen Preisanstiegen und akuter Rohstoffknappheit sei es für Betroffene wichtiger denn je, alle verfügbaren Spielräume nutzen zu können, um ein Bauvorhaben erfolgreich abzuschließen, betont Gert Lanz. Aufbauend auf seinen Beschlussantrag zur Eindämmung einer Stagflation, welcher im Mai vom Südtiroler Landtag behandelt und genehmigt wurde, hat man nun einen ersten, wesentlichen Schritt gemacht. „Mit einer Gesetzesänderung, die wir durch das Omnibusgesetz möglich machen konnten, nehmen wir reichlich Druck raus und schaffen Luft zur Umsetzung vieler Bauvorhaben. Wir passen die zeitlichen Fristen den aktuellen Rahmenbedingungen an“, erklärt Gert Lanz. Durch den Aufschub der Baurechtstitel bis einschließlich 31. Dezember 2023 käme man vielen Betroffenen entgegen, die sich um die Ablaufzeit von Baukonzessionen oder Benutzungsgenehmigungen sorgten oder sich durch bestimmte Fristen in dieser unsicheren Zeit in die Enge getrieben fühlten.
In Zeiten von enormen Preisanstiegen und akuter Rohstoffknappheit sei es für Betroffene wichtiger denn je, alle verfügbaren Spielräume nutzen zu können, um ein Bauvorhaben erfolgreich abzuschließen, betont Gert Lanz. Aufbauend auf seinen Beschlussantrag zur Eindämmung einer Stagflation, welcher im Mai vom Südtiroler Landtag behandelt und genehmigt wurde, hat man nun einen ersten, wesentlichen Schritt gemacht. „Mit einer Gesetzesänderung, die wir durch das Omnibusgesetz möglich machen konnten, nehmen wir reichlich Druck raus und schaffen Luft zur Umsetzung vieler Bauvorhaben. Wir passen die zeitlichen Fristen den aktuellen Rahmenbedingungen an“, erklärt Gert Lanz. Durch den Aufschub der Baurechtstitel bis einschließlich 31. Dezember 2023 käme man vielen Betroffenen entgegen, die sich um die Ablaufzeit von Baukonzessionen oder Benutzungsgenehmigungen sorgten oder sich durch bestimmte Fristen in dieser unsicheren Zeit in die Enge getrieben fühlten.
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