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SVP-Senatoren begrüßen Rundschreiben zu ausländischen Kfz-Kennzeichen
06.06.2019
„Nicht zuletzt infolge unserer beharrlichen Interventionen hat das Innenministerium heute Vormittag das jüngste Rundschreiben zu den ausländischen Kfz-Kennzeichen abgeändert. Es wird nun ausdrücklich betont, dass der gewöhnliche Wohnsitz (residenza normale) nicht dem meldeamtlichen Wohnsitz (residenza anagrafica) entspricht. Somit können Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien haben, hier sehr wohl ein Fahrzeug lenken, das im Ausland zugelassen worden ist, ohne mit einer Bestrafung rechnen zu müssen.“ Dies teilen die SVP-Senatoren Julia Unterberger, Dieter Steger und Meinhard Durnwalder in einer Aussendung mit.

Die SVP-Senatoren begrüßen, dass dieses leidige Problem endlich gelöst worden ist. Betroffen waren jene Personen, die ihren meldeamtlichen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsland haben, aber sich aufgrund einer saisonalen Beschäftigung in Italien aufhalten. „Die ganze Problematik ist infolge eines Rundschreibens des Innenministeriums entstanden, welches den gewöhnlichen Wohnsitz fälschlicherweise dem meldeamtlichen Wohnsitz gleichgesetzt hat – dies mit der Folge des Verbots, ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen auf italienischem Staatsgebiet lenken zu dürfen.“

Erst vergangene Woche haben die SVP-Senatoren, bei der Fragestunde im Senat von Innenminister Matteo Salvini eine rasche Lösung des Problems gefordert. Mehrere Male sind sie zuvor, gemeinsam mit dem SVP-Kammerabgeordneten Albrecht Plangger, im zuständigen Ministerium vorstellig geworden, um eine Richtigstellung des Rundschreibens zu verlangen. „Dieses hat nämlich gerade in Grenzregionen wie Südtirol zu einer großen Verunsicherung geführt – vor allem bei Betrieben, die dringend auf Saisonarbeiter aus dem Ausland angewiesen sind“, erklären Julia Unterberger, Dieter Steger und Meinhard Durnwalder.

In der Zwischenzeit hatte auch eine Friedensrichterin in Meran, auf Antrag der Rechtsanwälte Unterberger und Durnwalder, das Urteil gegen eine slowenische Saisonarbeiterin aufgehoben, der aus den genannten Gründen das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beschlagnahmt worden ist.

„Wir sind froh, dass dieses Problem gelöst werden konnte“, unterstreichen die SVP-Senatoren. „Es bleiben aber noch andere Probleme offen: etwa jenes, der Familienangehörigen mit Wohnsitz in Italien, die das Auto mit ausländischem Kennzeichen eines Verwandten nicht lenken dürfen, auch wenn dieser die Voraussetzungen hierfür hat. Oder jenes der Angestellten von Hotels, die das Auto von Urlaubern aus dem Ausland nicht in die Garage fahren dürfen. Oder jenes der Bediensteten des Weißen Kreuzes, die das Auto von Ausländern auch im Falle eines Unfalles nicht verstellen dürfen.“

Heute sei ein erster Schritt gemacht worden: „Wir werden uns bemühen, dass auch die anderen Probleme auf gesetzgeberischer Ebene bald gelöst werden“, versichern die SVP-Senatoren.