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Welche Bauarbeiten heute möglich sind
18.03.2020
Die Sammelverordnung des Landeshauptmannes vom 16.3.2020 sieht im  Bereich der Baustellen einige Neuerung vor. Es ist soeben ein entsprechendes Rundschreiben seitens unseres Parteiobmannes und zuständigen Landesrats Philipp Achammer veröffentlicht worden, das im Hinblick auf diese Regelung einige Klärungen beinhaltet und Folgendes vorsieht:
 
Zulässig sind:
  • Baustellen, welche zur Erbringung von grundlegenden öffentlichen Diensten für die Bevölkerung nötig sind unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter;
  • Baustellen um gefährdete Strukturen wiederherzustellen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter;
  • Baustellen um von Schadensereignissen oder Fehlfunktionen betroffene Anlagen zu sanieren unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter;
  • Wartungs- und Installationsarbeiten (gesamter Installationssektor laut M.D. 37/2008) mit maximal 5 gleichzeitig tätigen Mitarbeitern; ausgenommen Baustellen.
  • Kleinere Bau- und Nichtbauarbeiten um die bereits realisierten Bauarbeiten sicherzustellen;
  • Geringfügige neue Eingriffe ohne Kontakt mit anderen Personen (pro Eingriff ein Mitarbeiter).
 
Sämtliche Einsätze müssen unter der Berücksichtigung aller aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsprotokolle zur Vermeidung der Krankheitsübertragung erbracht werden.
Das Rundschreiben findet ihr hier